
Viele Deutsche, die im Ausland leben oder von dort aus geschäftlich tätig werden möchten, suchen nach einem "deutschen Notar im Ausland". Diese Suche ist verständlich, basiert jedoch auf einem weit verbreiteten Missverständnis über die Befugnisse deutscher Notare außerhalb Deutschlands. In diesem Artikel klären wir auf, was deutsche Notare im Ausland tatsächlich tun können und welche praktischen Lösungen für die notarielle Beurkundung von Dokumenten existieren.
Die Vorstellung eines "deutschen Notars im Ausland" entspricht nicht der rechtlichen Realität. Deutsche Notare sind öffentlich bestellte Amtspersonen, deren Amtsbefugnis grundsätzlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Sie können ihre notariellen Funktionen – also Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Amtshandlungen – nicht außerhalb der deutschen Staatsgrenzen ausüben.
Dies bedeutet konkret: Ein deutscher Notar kann in seinem Büro in Barcelona, New York oder Dubai keine rechtswirksamen notariellen Beurkundungen vornehmen. Die territoriale Begrenzung der Amtsbefugnis ist im deutschen Notarrecht fest verankert und dient der Rechtssicherheit.
Die territoriale Beschränkung der notariellen Befugnisse hat mehrere Gründe:
Obwohl deutsche Notare im Ausland keine Amtshandlungen vornehmen können, gibt es dennoch begrenzte Möglichkeiten, ihre Expertise zu nutzen:
Ein deutscher Notar kann auch im Ausland beratend tätig werden. Er kann beispielsweise Vertragsentwürfe prüfen, rechtliche Hinweise geben oder die Struktur einer geplanten Transaktion besprechen. Diese Beratung erfolgt jedoch in privatrechtlicher Funktion, nicht als Amtshandlung.
Deutsche Notare können ausländische Dokumente nach ihrer Rückkehr nach Deutschland für den deutschen Rechtsverkehr beglaubigen oder übersetzen lassen, allerdings nur in ihrem deutschen Amtsbezirk.
Für Deutsche im Ausland, die notarielle Dienstleistungen benötigen, gibt es mehrere praktikable Alternativen:
Die wichtigste Alternative zum deutschen Notar im Ausland sind die deutschen Auslandsvertretungen. Konsulate und Botschaften können bestimmte notarielle Tätigkeiten ausüben, darunter:
Die Befugnisse sind jedoch eingeschränkter als die eines Notars in Deutschland. Insbesondere können Konsulate keine GmbH-Gründungen beurkunden.
In vielen Fällen können auch ausländische Notare Dokumente beurkunden, die in Deutschland verwendet werden sollen. Dank des Haager Übereinkommens von 1961 genügt bei Vertragsstaaten eine Apostille, um die Echtheit der Urkunde zu bestätigen. Für Länder außerhalb des Übereinkommens ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Eine häufig genutzte Lösung ist die Erteilung einer notariellen Vollmacht, die es einem Bevollmächtigten in Deutschland ermöglicht, im Namen des im Ausland lebenden Vollmachtgebers zu handeln. Diese Vollmacht kann bei einer deutschen Auslandsvertretung beurkundet werden.
Besonders relevant ist die Frage nach dem deutschen Notar im Ausland für Personen, die eine deutsche GmbH gründen möchten. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist zwingend vorgeschrieben – aber muss man dafür nach Deutschland reisen?
Die Antwort lautet: Nicht unbedingt. Es gibt legale Wege, eine GmbH zu gründen, ohne nach Deutschland zu reisen. Die gängigsten Lösungen sind:
Sie können einem Vertreter in Deutschland eine notarielle Vollmacht erteilen, der dann in Ihrem Namen den Gesellschaftsvertrag beim deutschen Notar unterzeichnet. Die Vollmacht selbst kann bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland beurkundet werden.
Seit 2022 ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Online-Beurkundung möglich. Allerdings ist diese Option bei GmbH-Gründungen noch nicht flächendeckend verfügbar und funktioniert oft nur für Beteiligte im Inland mit entsprechender technischer Ausstattung.
Spezialisierte Dienstleister wie German Nominee bieten umfassende Unterstützung bei der GmbH-Gründung aus dem Ausland. Sie koordinieren alle notwendigen Schritte, organisieren Vollmachten und kümmern sich um die Zusammenarbeit mit dem deutschen Notar – ohne dass Sie persönlich anreisen müssen.
Bei der Planung Ihrer Firmengründung sollten Sie auch die Kosten berücksichtigen. Deutsche Notare arbeiten nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG), die bundesweit einheitlich ist. Deutsche Auslandsvertretungen erheben ebenfalls Gebühren nach festgelegten Tabellen, die häufig höher ausfallen als im Inland.
Für eine realistische Einschätzung aller anfallenden Kosten empfiehlt sich ein Blick auf die tatsächlichen Kosten einer Firmengründung in Deutschland, die neben Notargebühren auch Handelsregistergebühren, Stammkapital und weitere Positionen umfassen.
Für manche Unternehmer kann es sinnvoller sein, anstelle einer deutschen GmbH eine Gesellschaftsform in einem anderen Land zu wählen, wo keine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Beispiele sind:
Diese Alternativen haben jeweils eigene Vor- und Nachteile hinsichtlich Steuern, Reputation und administrativem Aufwand, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Die Suche nach einem "deutschen Notar im Ausland" führt in die Irre – es gibt diese Position in der gesuchten Form nicht, da deutsche Notare ihre Amtsbefugnisse nicht außerhalb Deutschlands ausüben können. Dennoch existieren zahlreiche praktikable Alternativen: von deutschen Auslandsvertretungen über Vollmachtslösungen bis hin zu professionellen Dienstleistern, die den gesamten Gründungsprozess koordinieren.
Entscheidend ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die für Ihre individuelle Situation passende Lösung zu wählen. Mit der richtigen Planung und Unterstützung ist die Gründung einer deutschen Gesellschaft oder die Abwicklung notarieller Angelegenheiten auch vom Ausland aus problemlos möglich – ganz ohne dass ein deutscher Notar seine Heimat verlassen muss.