
Viele Gründer, die im Ausland leben oder von dort aus eine deutsche Gesellschaft gründen möchten, suchen nach einem "deutschen Notar im Ausland". Diese Suche ist verständlich, basiert jedoch auf einem weit verbreiteten Missverständnis über die Befugnisse deutscher Notare außerhalb Deutschlands. In diesem Artikel klären wir auf, warum es einen deutschen Notar im Ausland nicht gibt, für wen die Online-Beurkundung in Frage kommt und welche Wege für die GmbH-Gründung tatsächlich bleiben.
Die Vorstellung eines "deutschen Notars im Ausland" entspricht nicht der rechtlichen Realität. Deutsche Notare sind öffentlich bestellte Amtspersonen, deren Amtsbefugnis auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Ein deutscher Notar kann in einem Büro in Barcelona, New York oder Dubai keine rechtswirksamen notariellen Beurkundungen für Ihre deutsche Gesellschaft vornehmen.
Der entscheidende Grund ist praktischer und rechtlicher Natur: Der Notar muss direkt an das deutsche Handelsregister angeschlossen sein. Nur über diesen Anschluss reicht er die Gründungsunterlagen und Anmeldungen Ihrer GmbH beim Registergericht ein. Ein "deutscher Notar im Ausland" ist deshalb nicht umsetzbar.
In Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Online-Beurkundung möglich. Voraussetzung ist, dass die online handelnde Person eine Legitimation über die Bundesnotarkammer hat. Diese Legitimation erhält nur, wer einen deutschen Personalausweis besitzt.
Für ausländische Gründer ohne deutschen Personalausweis scheidet die Online-Beurkundung damit aus.
Besonders relevant ist die Frage nach dem deutschen Notar im Ausland für Personen, die eine deutsche GmbH gründen möchten. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist zwingend vorgeschrieben. Für Ausländer gibt es dafür genau zwei Möglichkeiten:
Sie reisen nach Deutschland und erscheinen persönlich beim Notar. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag und reicht die Anmeldung über seinen Anschluss beim Handelsregister ein.
Wenn Sie nicht anreisen möchten, können Sie eine GmbH gründen, ohne nach Deutschland zu reisen, indem ein Treuhänder für Sie handelt. Bei German Nominee wird der Treuhänder sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer der GmbH, erscheint beim deutschen Notar und handelt auf Grundlage des Treuhandvertrags in Ihrem Interesse. Ist der Gesellschafter eine juristische Person – entweder Ihre eigene Gesellschaft oder eine Treuhandgesellschaft –, wird diese durch den Nominee vertreten, der Geschäftsführer ist.
Mehr zum Ablauf lesen Sie in unserem Leitfaden zur GmbH-Gründung aus dem Ausland.
Bei der Planung Ihrer Firmengründung sollten Sie auch die Kosten berücksichtigen. Deutsche Notare arbeiten nach der Gebührenordnung für Notare (GNotKG), die bundesweit einheitlich ist.
Für eine realistische Einschätzung aller anfallenden Kosten empfiehlt sich ein Blick auf die tatsächlichen Kosten einer Firmengründung in Deutschland, die neben Notargebühren auch Handelsregistergebühren, Stammkapital und weitere Positionen umfassen.
Die Suche nach einem "deutschen Notar im Ausland" führt in die Irre – es gibt diese Position nicht, denn der Notar muss direkt an das deutsche Handelsregister angeschlossen sein. Die Online-Beurkundung steht nur Personen mit deutschem Personalausweis offen. Für ausländische Gründer bleiben damit zwei Wege: die Reise zu einem deutschen Notar oder die Gründung über einen Treuhänder, der Gesellschafter und Geschäftsführer Ihrer GmbH wird.
Entscheidend ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und den für Ihre Situation passenden Weg zu wählen. Mit einem Treuhänder ist die Gründung einer deutschen GmbH auch vom Ausland aus möglich – ohne dass Sie selbst nach Deutschland reisen müssen.